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Fahrzeuge/ Autos/ PKWs Wann brauche ich eine Hauptuntersuchung (HU)? Die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs ist gesetzlich im §29 StVZO geregelt. Ohne eine gültige HU wird Ihr Fahrzeug nicht zugelassen. Sollte Ihr Fahrzeug bereits zugelassen sein, so kann nach Ablauf Ihrer HU ein Bußgeld die Folge sein und später zur Stilllegung Ihres Fahrzeugs führen. Jedes Fahrzeug braucht in regelmäßigen Abständen eine neue Hauptuntersuchung. Die Hauptuntersuchung wird duch eine staatlich anerkannte Prüforganisation in unserem Hause durchgeführt. Ein Prüfer prüft Ihr Fahrzeug auf Verkehrstauglichkeit. Sollte Ihr Fahrzeug gravierende Mängel aufweisen, so fällt Ihr Fahrzeug durch. Sie haben dann die Gelegenheit innerhalb von 4 Wochen die Mängel zu beseitigen und Ihren Wagen wieder vorzuführen. Sollte Ihr Fahrzeug keine gravierende Mängel aufweisen, so bekommt Ihr Fahrzeug die gültige Hauptuntersuchung, aber nur in Verbindung mit einer gültigen Abgasuntersuchung (AU). Die folgende Tabelle zeigt in welchen Abständen ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss.
Wann brauche ich eine Abgasuntersuchung (AU)? Ohne Abgasuntersuchung bekommt man keine gültige Hauptuntersuchung. Die AU wird mittels eines vom Eichamt geprüften Abgastester durchgeführt. Ein Abgastester ermittelt, wie hoch der Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs beträgt. Ist der Schadstoffausstoß zu hoch, so erhält das Fahrzeug keine Abgasbescheinigung. In der Regel läuft die Abasuntersuchung mit der Hauptuntersuchung aus, so dass der AU-Intervall identisch mit dem HU-Intervall ist. Eine Abgasuntersuchung kann eine KFZ-Werkstatt mit Genehmigung der Handwerkskammer durchführen. Hinweis: Schwarz Tüv machen lohnt sich nicht. Denn in den meisten Fällen kommt eine schwarze Hauptuntersuchung raus. Meistens ist es auch so, dass eine offizielle Hauptuntersuchung günstiger ist, als der sogenannte schwarze Tüv. Zu den Preisen>>> ![]() Jetzt Teilen auf ![]() |